Vermieter: Werner + Inge Seinsche, Wiesenstraße 6, 51588 Nümbrecht AllgemeinesMit der mündlichen oder schriftlichen Unterkunftsreservierung wird ein rechtsgültiger Mietvertrag abgeschlossen. Die Buchung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden. Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet beide Parteien zur Erfüllung des Vertrages. RücktrittDer Mieter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts ist der Mieter zum Ersatz des dem Vermieter entstandenen Schadens verpflichtet: - vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 121. Tag vor Mietbeginn keine Entschädigung Es zählt jeweils das Empfangsdatum der Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu den genannten Bedingungen in den Vertrag eintritt, kann gestellt werden. Eine schriftliche oder mündliche Nachricht genügt. Anreise / AbreiseDie Anreise erfolgt am Anreisetag ab 14.00 Uhr, die Abreise am Abreisetag bis 10.00 Uhr. Sonderwünsche und NebenabredenDiese sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen oder mündlichen Abrede. Pflichten des MietersDer Mieter verpflichtet sich, die gemietete Wohnung sowie das Inventar pfleglich zu behandeln. Bereits bei Ankunft festgestellte Mängel müssen dem Vermieter sofort gemeldet werden. Für vom Mieter verursachte Schäden und deren Folgekosten haftet der Mieter. BezahlungDer Mietpreis wird spätestens am Vorabend des Abreisetages fällig. Er ist in bar oder in Ausnahmefällen nach Absprache per Überweisung auf das Konto des Vermieters zu zahlen. DatenschutzDer Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt. HaftungDie Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnungen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Feuer-, Diebstahl-, Leitungswasser- und Elementarschäden. SchlussbestimmungenFotos und Text auf der Webseite dienen der realistischen Beschreibung. Die 100- prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter hält sich Änderungen der Ausstattung (z.B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters. |
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